Die 10 großen Autogas-Irrtümer

Irrtum 3: Mit Gasautos darf man nicht in Tiefgaragen

Das Parken in Tiefgaragen mit «gasgetriebenen Fahrzeugen» – egal ob Autogas oder Erdgas – ist längst erlaubt. Die entsprechenden Garagenverordnungen der Bundesländer wurden bereits ab Mitte der 90-er Jahre des vorigen Jahrhunderts entsprechend geändert. Schon damals hatte sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Betrieb von Gasautos sogar sicherer ist als der von Benzinern. Schließlich ist der unter Druck stehende Gastank ein geschlossenes System, während ein Benzintank relativ offen ist. Als Relikt aus alten Tagen findet sich allerdings noch an mancher Tiefgarage ein Verbotsschild, das einfach nur vergessen wurde oder aus Unkenntnis dort hängt. Es ist aber erst einmal wie jedes andere Verkehrsschild verbindlich. Doch ein kurzer Hinweis an den Betreiber mit Hinweis auf die geänderte Verordnung dürfte meist helfen – er will ja Kunden gewinnen und nicht vergraulen.


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